Bestellerprinzip
Glossar: Bestellerprinzip
Durch das Bestellerprinzip wird im Vorfeld festgelegt, wer die Provision des Maklers bei einer erfolgreichen Vermittlung von Mietimmobilien trägt. Sowohl Mieter als auch Vermieter können einen Makler beauftragen, müssen jedoch gemäß dem Bestellerprinzip die Maklerprovision übernehmen. Dies bedeutet, dass diejenige Partei, die den Makler beauftragt hat, die Provision zahlt.
Beispiel:
Angenommen, Sie sind auf der Suche nach einer Mietwohnung in Neuss und entscheiden sich, einen Immobilienmakler von Hendricks Immobilien zu beauftragen, um Ihnen bei der Suche und Vermittlung zu helfen. In diesem Fall sind Sie als Mieter der Besteller, da Sie den Makler engagiert haben. Wenn der Makler erfolgreich eine passende Wohnung für Sie findet und den Mietvertrag abschließt, sind Sie verpflichtet, die vereinbarte Maklerprovision zu bezahlen, da Sie der Besteller waren.
Beispiel:
Angenommen, Sie sind auf der Suche nach einer Mietwohnung in Neuss und entscheiden sich, einen Immobilienmakler von Hendricks Immobilien zu beauftragen, um Ihnen bei der Suche und Vermittlung zu helfen. In diesem Fall sind Sie als Mieter der Besteller, da Sie den Makler engagiert haben. Wenn der Makler erfolgreich eine passende Wohnung für Sie findet und den Mietvertrag abschließt, sind Sie verpflichtet, die vereinbarte Maklerprovision zu bezahlen, da Sie der Besteller waren.
Häufig gestellte Fragen zum Bestellerprinzip und zur Maklerprovision bei Mietimmobilien
Was ist das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip legt fest, dass die Partei, die den Makler beauftragt, auch die Provision bei erfolgreicher Vermittlung von Mietimmobilien zahlt.
Wer kann einen Makler beauftragen?
Sowohl Mieter als auch Vermieter können einen Makler beauftragen, müssen jedoch gemäß dem Bestellerprinzip die Maklerprovision übernehmen.
Wer zahlt die Maklerprovision?
Diejenige Partei, die den Makler beauftragt hat, ist verpflichtet, die vereinbarte Maklerprovision zu zahlen.
Was passiert, wenn ich als Mieter einen Makler beauftrage?
Wenn Sie als Mieter einen Makler beauftragen, sind Sie der Besteller und müssen die Maklerprovision bezahlen, wenn eine passende Wohnung gefunden und der Mietvertrag abgeschlossen wird.
Als Neusser Immobilienmarktexperten bei Hendricks Immobilien ist es uns wichtig, dass Sie das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietimmobilien verstehen. Gemäß dieser Regelung trägt entweder der Mieter oder der Vermieter die Provision des Maklers, je nachdem, wer diesen beauftragt hat. Wenn Sie als Mieter unsere Dienste in Anspruch nehmen und uns vom Team von Hendricks Immobilien beauftragen, sind Sie der Besteller. Falls wir erfolgreich eine passende Mietwohnung für Sie finden und den Mietvertrag abschließen, sind Sie verpflichtet, die vereinbarte Maklerprovision zu bezahlen. Als etablierte Immobilienmarktmakler mit langjähriger Erfahrung in der Region Neuss und Umgebung steht Ihnen Hendricks Immobilien mit Fachkompetenz, Seriosität und Engagement zur Seite, um Ihnen bei der Suche und Vermittlung Ihrer Traumwohnung behilflich zu sein.
Als Immobilienmakler für Meerbusch sind wir Ihre Experten für den Immobilienkauf in dieser attraktiven Region. Das Bestellerprinzip spielt dabei eine entscheidende Rolle. Gemäß diesem Prinzip übernimmt die Partei, die den Makler beauftragt hat, die Provision bei einer erfolgreichen Vermittlung von Mietimmobilien. Wenn Sie uns, die Immobilienkauf-Experten für Meerbusch, damit beauftragen, eine passende Mietwohnung in Neuss für Sie zu finden und den Mietvertrag abzuschließen, sind Sie als Mieter der Besteller. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die vereinbarte Maklerprovision zu bezahlen. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfangreichen Netzwerk sind wir in der Lage, Ihnen bei der Suche und Vermittlung zuverlässig zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns gerne, um von unseren professionellen Dienstleistungen als Immobilienmakler zu profitieren.

Als führendes Immobilienunternehmen für Dormagen sind wir von Hendricks Immobilien Ihr vertrauensvoller Partner, wenn es um die Vermittlung von Mietimmobilien und den Verkauf von Wohnungen, Häusern und Grundstücken geht. Wir möchten Ihnen den Begriff "Bestellerprinzip" näherbringen, welches regelt, wer die Maklerprovision bei einer erfolgreichen Vermittlung von Mietimmobilien trägt. Gemäß dem Bestellerprinzip obliegt es sowohl Mieter als auch Vermieter, die Maklerprovision zu tragen. In unserem Fall bedeutet dies, dass Sie als Mieter, der uns von Hendricks Immobilien engagierte Immobilienfirma für Dormagen, die Besteller der Leistungen sind. Wenn wir erfolgreich eine passende Mietwohnung in Neuss für Sie finden und den Mietvertrag abschließen, sind Sie als Besteller verpflichtet, die vereinbarte Maklerprovision zu bezahlen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und profitieren Sie von unserem persönlichen und intensiven Kontakt, der für uns als Familienunternehmen oberste Priorität hat. Kontaktieren Sie uns gerne und lassen Sie sich umfassend beraten.
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